Hebammenhilfe beinhaltet Beratung, Betreuung vom Beginn
der Schwangerschaft, Vorsorge, Hilfeleistungen in der Schwangerschaft,
Geburtshilfe, in der Zeit des Wochenbettes bis zum Ende der Stillzeit.
Hebammen arbeiten auf Grundlage des Hebammengesetzes und der Berufsordnung
des jeweiligen Bundeslandes.
Die Kosten für die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe
übernimmt die Krankenkasse.
Hebammen rechnen nach der Hebammen-Gebührenverordnung ab.
Als Privat-Versicherte sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in
Verbindung setzen inwieweit diese Hebammenhilfe erstattet.